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Herzlich willkommen im Berufsförderungswerk Würzburg

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum BFW Würzburg

Foto Pausenhof des BFW Würzburg


Sie haben noch Fragen zum Berufsförderungswerk Würzburg oder der beruflichen Rehabilitation ganz allgemein? Ein konkretes Anliegen? Viele Fragen werden uns immer wieder gestellt, wir haben sie hier zusammengetragen und beantwortet:

Kann ich mir das Berufsförderungswerk Würzburg einmal unverbindlich ansehen?
Einmal im Monat findet im BFW Würzburg ein unverbindlicher und kostenloser Schnuppertag statt, bei dem Sie eine erste allgemeine Beratung und ein Rundgang durch das Berufsförderungswerk erwartet. Die Termine dieser Schnuppertage finden Sie hier auf unserer Homepage, Anmeldungen richten Sie bitte per Mail oder telefonisch an Sabine Mehnert unter Tel. 0931 9001-133.
Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf eine Umschulung?
Eine Fortbildung oder Umschulung im Berufsförderungswerk wird genehmigt, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, die die besonderen Hilfen eines Berufsförderungswerks erforderlich machen. Erster Ansprechpartner sind - in Abhängigkeit von den individuellen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - die Mitarbeiter des Reha-Teams bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort wird man durch eine individuelle Untersuchung feststellen, ob die Voraussetzungen für eine Umschulung in einem Berufsförderungswerk gegeben sind.
Was soll ich machen, wenn ich noch gar nicht weiß, welchen Beruf ich wählen soll?
Sprechen Sie den Reha-Berater Ihres Reha-/Kostenträgers an. Er wird feststellen, was in gesundheitlicher Hinsicht in Frage kommt, oder aber eine Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung (Berufsfindung bzw. Arbeitserprobung) vorschlagen. Das heißt, dass Sie für eine kurze Zeit zu uns ins BFW kommen und wir gemeinsam mit Ihnen klären, welche Berufe Ihrer Eignung und Ihren Neigungen entsprechen.
Kann man bei Ihnen Bildungsgutscheine einlösen?
Alle Qualifizierungsangebote des BFW Würzburg sind von den Agenturen für Arbeit anerkannt und können mit dem Bildungsgutschein belegt werden.
Kann ich auch im Berufsförderungswerk wohnen?
Natürlich können Sie bei uns wohnen. Dem Berufsförderungsswerk ist ein modernes Wohnhaus angegliedert, das Ein-Zimmer-Apartments für 199 Rehabilitanden bietet. Die Zimmer sind mit Dusche und WC ausgestattet, Fernseh- und Internetanschluss stehen ebenfalls zur Verfügung. Das Küchenteam des BFW Würzburg bietet dreimal täglich abwechslungsreiche Kost und kümmert sich auch um die besonderen Bedürfnisse von Diabetikern.
Ich bin alleinerziehend. Kann ich mein Kind mitbringen?
Nach vorheriger Absprache und Klärung mit Ihrem Kostenträger ist natürlich auch Ihr Kind herzlich wollkommen bei uns. Als Alleinerziehende/-r wohnen Sie mit Ihrem Kind in einer kleinen Wohnung. Wir sind bei der Vermittlun gvon Kindergarten-/Hortplätzen in der Umgebung des BFW gerne behilflich.
Wie ist das mit den sportlichen Angeboten im Berufsförderungswerk?
Unser Sportzentrum mit Turnhalle, Fitnessraum und Rasensportplatz bietet viele Möglichkeiten der sportlichen Betätigung und lässt kaum Wünsche offen.
Wie sind die Unterrichtszeiten im Berufsförderungswerk?
In unterschiedlichen Maßnahmen werden Unterrichtsinhalte von Montag bis Donnerstag zwischen 07:30 Uhr – 17:30 Uhr und Freitag bis 13:00 Uhr vermittelt.Die Mittagspause beträgt 1 Stunde.
Habe ich im BFW Würzburg auch Ferien oder Urlaub?
Ja. Sie haben 30 Tage Ferien, die sich auf Sommerferien, Herbstferien, Weihnachtsferien und Oster- und Pfingstferien verteilen. Zu Beginn Ihrer Maßnahme erhalten Sie dazu einen detaillierten Ferienplan.
An wen wende ich mich, wenn es während der Qualifizierung Probleme gibt?
Ihr Ansprechpartner für Schwierigkeiten aller Art ist das Reha-Team, dem neben den Lehrkräften auch Case Manager und Psychologen angehören. Wenn es Probleme gibt, helfen wir Ihnen kompetent weiter.
Kann ich die Unterrichtsräume des BFW auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten nutzen?
Selbstverständlich können Sie Räumlichkeiten sowie die PCs und Drucker auch am Abend und an den Wochenenden nutzen, um Unterricht vor- und nachzubereiten.
Gehört ein Praktikum mit zur Qualifizierung?
Bei allen Qualifizierungen von 18-24 Monaten sowie bei den meisten JobFit-Angeboten gehört ein mehrwöchiges Betriebspraktikum dazu. Sie suchen sich unter Mithilfe unserer Reha-Fachdienste einen Praktikumsplatz. Oft ist das Praktikum bereits ein Türoffner für den künftigen Arbeitsplatz.
Wie ist das mit den Arbeitsplatzchancen nach der Ausbildung?
Unser wichtigstes gemeinsames Ziel mit Ihnen ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Wir qualifizieren Sie mit modernsten Methoden und an modernem Equipment. Der Erfolg gibt uns Recht: Etwa zwei Jahre nach der Ausbildung sind im Durchschnitt über 70% unserer Teilnehmer wieder in Arbeit. Ihr Ansprechpartner in dieser Frage ist unser Arbeitsmarktservice, der Sie bei der Jobsuche unterstützt und berät.
Wo stelle ich meinen Antrag auf berufliche Rehabilitation?
Ihren Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Reha-Träger. Das können sein: Bundesagentur für Arbeit oder ALG-II-Träger, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften.
Foto Thomas Schmitt
Weitere Informationen erhalten Sie bei

Thomas Schmitt
Leiter Operative Geschäftsfelder
Fon 0931 9001-172
thomas.schmitt@bfw-wuerzburg.de